Restmüllsammlung

Auszug aus der Müllordnung:

  • Die Behälter für Restmüll werden vierwöchentlich von der öffentlichen Müllabfuhr abgeholt

  • Die Behälter sind vom Grundstückseigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigten (Haushaltsvorstand), während dieses Zeitraumes innerhalb des Grundstückes so aufzustellen, dass
    a) für die Hausbewohner und für die Nachbarschaft keine unzumutbare Belästigung durch Staub, Geruch oder Lärm erfolgt
    b) diese von den Hausbewohnern ordnungsgemäß benützt werden können
    c) die Müllgefäße von den Beauftragten der Müllabfuhr auf kürzestem Wege und unter geringstem Zeitverlust abgeholt werden können.

  • Die aufgestellten Behälter sind so zu verwenden, dass die Verschmutzung der Behälter und der Aufstellungsorte möglichst hintan gehalten wird.
    Die Ablagerung von Abfällen neben den Behältern, auch im Falle deren Überfüllung, ist untersagt.
    Die Reinigung der Müllbehälter hat regelmäßig zu erfolgen.
    Das Einbringen von flüssigen und heißen Abfällen in die Behälter ist untersagt.

  • Wiegesystem, die Behälter werden durch einen Chip vom Entsorgungsunternehmen gewogen.
    Tarif: 0,49 Euro pro kg.


Kauf Müllbehälter:
Im Gemeindeamt können 240-Liter, 120-Liter und 80-Liter Behälter gekauft werden.
Preis: € 30,-- pro Behälter inkl. 20% MWSt.
Preis: € 40,-- pro 240-Liter Behälter inkl. 20% MWSt.

 

 

Abfallkalender (160 KB) - .PDF

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