Kanalbenützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt2,26 € pro m³ der Bemessunsgrundlage


1)  Bemessungsgrundlage des laufenden Wasserzinses ist der durch Wasserzähler gemessene Wasserbezug.

2)  Für landwirtschaftliche Betriebe wird eine Wassermenge von 20 m³ pro GVE von der Bemessungsgrundlage in Abzug gebracht. Maßgebend für den Stand der Großvieheinheit ist die jeweils letztvorliegende Viehliste der Viehbesitzer von dem Agrarmarkt Austria.  Für Gartenanlagen wird pro Garten eine Wassermenge von 15 m³ von der Bemessungsgrundlage in Abzug gebracht. Für die Berechnung dieser Freimenge (Landwirtschaft u. Garten) wird die Personenzahl pro Haushalt herangezogen. Dabei wird ein fiktiver Verbrauch von 25 m³ pro Person gerechnet. Die Freimenge wird in ganzer Höhe oder aliqout berücksichtigt, wenn die Freimenge den Gesamtverbrauch ausreichend überschreitet. Wird der fiktive Gesamtverbrauch nicht erreicht, wird kein Freiwasser gewährt und es wird der tatsächliche Verbrauch abgerechnet.

3)  Für Objekte ohne ständige Bewohner wird je Objekt eine Mindestgebühr von 30 m³ zur Zahlung vorgeschrieben.