Recyclinghof

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Recyclinghof Tösens 

Aufgrund der laufenden Lockerungen hinsichtlich der Bekämpfung der COVID19-Pandemie und vermehrter Nachfragen wird zum Betrieb des Recyclinghofes folgendes mitgeteilt:

Eine Zutrittsdosierung bzw. eine Begrenzung von Fahrzeugen/Personen im Recyclinghof ist nicht mehr zwingend erforderlich, wenn der Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden kann. In diesem Bereich wird auf die Eigenverantwortung abgestellt.

Ein Mund-Nasenschutz ist nur dann erforderlich, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Für die Recyclinghofbesucher ist dies im Rahmen der Eigenverantwortung zu entscheiden. Für die Mitarbeiter ist der Mund-Nasenschutz dann nicht erforderlich, wenn im Rahmen ihrer Tätigkeiten der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Sämtliche Tätigkeiten, die das Einhalten des Mindestabstandes nicht ermöglichen sind weiterhin möglichst zu unterlassen (persönliches Kassieren oder das Unterschreiben von Lieferscheinen oder Listen.) Die automatisierte Erfassung von kostenpflichtigen Abfällen über Wiegeterminals, Tablets ist möglich.

Bgm. Bernhard Achenrainer

03.04.2020