Kinderbetreuungsgeld des Bundesministeriums ab 1.1.2002

Was ist das Kinderbetreuungsgeld? Für Geburten ab 1. Jänner 2002 ersetzt das Kinderbetreuungsgeld (KBG) das bisherige Karenzgeld. Das KBG ist eine Familienleistung, die unabhängig von einer früheren Erwerbstätigkeit oder einer Pflichtversicherung gewährt wird. Das bedeutet, dass auch jene Personengruppen, die bisher kein Karenzgeld erhielten, erfasst werden, wie etwa Hausfrauen, Student/innen, Selbstständige, Bäuerinnen, geringfügig Beschäftigte und freie Dienstnehmer/innen oder deren Partner. Durch das KBG wird die Betreuungsleistung der Eltern anerkannt und teilweise abgegolten. Das KBG wird aus den Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds finanziert. Es gebührt für alle Kinder (auch Pflege- und Adoptivkinder), die nach dem Jahreswechsel 2002 geboren werden. Für jene Sprösslinge, die zwischen 1. 7. 2000 und 31. 12. 2001 auf die Welt kommen, und für die Karenzgeld oder Teilzeitbeihilfe bezogen wird, gibt es Übergangsbestimmungen war, ansonsten die Gebietskrankenkasse. KBG gebührt immer nur für das jüngste Kind. Für Alleinerziehende oder einkommensschwache Familien gibt es einen Zuschuss zum KBG, der 6,06 Euro (83,00 ATS) pro Tag beträgt und somit rund 181,00 Euro (etwa 2.500,00 ATS)im Monat. Weitere Informationen unter www.bmsg.gv.at (siehe Link tieferstehend)

Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen