Flächenwidmung

Änderungen von Flächenwidmungsplänen und Änderungen des Raumordnungskonzeptes werden durch unseren Raumplaner vorbereitet und sind vom Gemeinderat zu beschließen.

Alle weiteren Informationen über den Verfahrensablauf erteilt das Gemeindeamt Tösens. 

Zuständig