Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen

28.08.2009


Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Tösens hat in seiner Sitzung vom Freitag, den 28.08.2009 nachfolgende Verordnung beschlossen:

VERORDNUNG
„Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen“

Gemäß § 18 Abs. 1 TGO, LGBl.Nr. 36/2001 i.d.g.F. hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Tösens in seiner Sitzung vom 28.08.2009 nachfolgendes verordnet;

§ 1

1) Im Bereich des Gemeindevorplatzes und des Musikpavillons auf Gp. 572/2, bei der Postautohaltestelle auf Gp. 545/4 (Bp. 62) und Gp. 546, sowie im Bereich des Schul- und Kindergartengebäudes auf Bp. 197 KG 84115 Tösens ist die Konsumation von alkoholischen Getränken jeglicher Art verboten. Der Verbotsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan, der einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung darstellt.

2) Dieses Verbot gilt nicht für die Konsumation von alkoholhältigen Getränken, welche im Rahmen einer von der Gemeinde Tösens nach dem Tiroler Veranstaltungsgesetz oder einer anderen gesetzlichen Grundlage angezeigten und nicht untersagten Veranstaltung ausgegeben werden.
§ 2

Wer dieser Verordnung zuwiderhandelt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallende strafbare Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist vom Bürgermeister der Ortsgemeinde Tösens mit einer Geldstrafe bis zu € 1.820,-- zu bestrafen. Der Versuch ist strafbar.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung an der Amtstafel in Kraft.

Der Lageplan zu dieser Verordnung kann hier runtergeladen werden!

Datei herunterladen: PDFLageplan