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Moped Fahrverbot

17.07.2007

Die BH Landeck verfügt gemäß §§ 43, 44 und 94 b StVO 1960 nach Durchführung des Anhörungsverfahrens gemäß § 94f StVO 1960 im Interesse der Sicherheit sowie zur Fernhaltung von Gefahren und Belästigungen insbesondere durch Lärm, Geruch und Schadstoffe zum Schutzes der Bevölkerung in der Gemeinde Tösens nachstehende Verkehrsregelung:

  • Das Befahren des gesamten Ortsgebietes von Tösens, inklusive dem Ortsteil Untertösens (Gemeindegebiet von Serfaus), ist für Motorfahrräder und Kleinmotorräder in der Zeit von 22:00 bis 05:00 Uhr verboten. Die L 65 Oberinntalstraße ist von diesem Verbot nicht betroffen.
  • Der Gemeinderat von Tösens hat die Verordnung in der Sitzung am 3.11.2006 beschlossen
  • Der Gemeinderat von Serfaus hat die Verordnung für Untertösens in der Sitzung am 10.4.2007 beschlossen
  • Die Bezirkshauptmannschaft Landeck hat das Fahrverbot am 17.04.2007 (Zl. 3-16239/2) verordnet.

    Die Verkehrszeichen wurden an folgenden Standorten aufgestellt;
  • Ortstafel in Breithaslach (Fahrtrichtung Pfunds)
  • Ortstafel bei Tennisplatz (Fahrtrichtung Ried)
  • Ortstafel im Bereich der Gemeindestraße Inntalerhof (Fahrtrichtung Ried)


Die Verordnung bzw. das Fahrverbot wird von der Polizeiinspektion Ried überwacht!

Datei herunterladen: PDFVerordnung der BH Landeck