Standort: Startseite > Bürgerservice > Verordnungen
17.07.2007
Die BH Landeck verfügt gemäß §§ 43, 44 und 94 b StVO 1960 nach Durchführung des Anhörungsverfahrens gemäß § 94f StVO 1960 im Interesse der Sicherheit sowie zur Fernhaltung von Gefahren und Belästigungen insbesondere durch Lärm, Geruch und Schadstoffe zum Schutzes der Bevölkerung in der Gemeinde Tösens nachstehende Verkehrsregelung:
Die Verordnung bzw. das Fahrverbot wird von der Polizeiinspektion Ried überwacht!
Verordnung der BH Landeck