Das Betriebsfinanzamt stellt sogenannte Grundsteuermessbescheide aus.
Diese Grundsteuermessbescheide sind Grundlage für die Einhebung der Grundsteuer als Gemeindeabgabe.
Grundsteuer A - 500 v.H. des Grundsteuermessbetrages
Grundsteuer B - 500 v.H. des Grundsteuermessbetrages