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Rechnungsabschluss

Mit der letzten Novelle der TGO 2001 wurde im § 108 Abs. 6 neu geregelt, dass die Gemeinde die im § 15 Abs. 1 der VRV 2015 genannten Bestandteile des Rechnungsabschlusses barrierefrei und ohne Angabe von schützenswerten personenbezogenen Informationen auf der Internetseite der Gemeinde zur Verfügung zu stellen hat. Zudem ist im Abs. 5 des § 15 der VRV geregelt, dass die Daten des Rechnungsabschlusses auch im Internet zur Verfügung zu stellen sind.

Nach der TGO 2001 ist der gesamte Rechnungsabschluss mit allen Nachweisen als PDF auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen. Diese Daten sind unbefristet auf der Homepage zu belassen.

Jahresrechnung-2019.pdf
Kundmachung vom 30.04.2020 - 14.05.2020
Beschlussfassung 17.06.2020

Zuständig